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BGB � 274 Wirkungen des Zur�ckbehaltungsrechts

BGB � 274 Wirkungen des Zur�ckbehaltungsrechts

[ Auszug: (1) Gegen�ber der Klage des Gl�ubigers hat die Geltendmachung des Zur�ckbehaltungsrechts nur die Wirkung, dass der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ih ... ]